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Mehr zum Thema Scheinselbständigkeit & Recht: ... Seiten handelt. Dem -freien Mitarbeiter- bzw. Scheinselbständigen muss klar sein, dass er in keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung einbezahlt hat und daraus auch später keine Ansprüche geltend machen kann. Darüber hinaus obliegt es seiner eigenen Verantwortung, für Kranken- und Pflegeversicherung zu sorgen.
Bin ich als -freier Mitarbeiter- ohne Rechte?
Nein, das sind Sie nicht. In vielen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte nach dem mit Ihrem Vertragspartner geschlossenen -Mitarbeitervertrag- oder -Kooperationsvertrag- oder wie diese Verträge auch sonst teilweise bezeichnet werden sowie aus den allgemeinen ... [weiter]
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"Die kompakte Bewerbungsmappe.
Zweiteilige Bewerbungsmappe mit Klarsichteinschüben und einer Klarsichtklemmschiene. Erhältlich in sieben ansprechenden Farbvarianten."
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