
Mehr zum Thema Vorstellungsgespräch - Eintrittstermin: ... sich daher genau in Ihrem Arbeitsvertrag, welcher Kündigungsfrist Sie unterliegen und was Ihr frühestmöglicher Eintrittstermin ist.
Tipp:
Lassen Sie sich in Ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis nicht anmerken, dass Sie sich verändern möchten. Trotz einer evtl. offenen Unternehmenskultur können sich hieraus nur Nachteile für Sie ergeben.
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