
Mehr zum Thema Ihre Rechte beim Bewerbungsgespräch: ... nur ab dem Zeitpunkt seit dem man beim Arbeitsamt gemeldet ist.
Darf ich beim Bewerbungsgespräch lügen?
Erlaubte Fragen des Arbeitgebers müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, bei unerlaubten dürfen Sie jedoch die Unwahrheit sagen. Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht lesen sie unter -Bewerbungstipps-. Die Rechtsprechung erlaubt dies unter dem Gesichtspunkt, dass ein Bewerber, der eine unerlaubte Frage nicht beantworten würde, seine Chancen bei der Stellenvergabe erheblich herabsetzen würde. Lügt man jedoch ... [weiter]
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