
Mehr zum Thema Rechte als Bewerber: ... daran schriftlich höflich zu erinnern. Rührt sich dann immer noch nichts, könnte man auf dem Klagewege an seine Bewerbungsdokumente gelangen. Natürlich überlegt man es sich zweimal wegen 10 bis 15 Euro vors Arbeitsgericht zu ziehen, aber andererseits kann man hiermit ein Zeichen setzen, dass man als Bewerber ernst genommen werden möchte. ... [weiter]
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