
Mehr zum Thema Ihre Rechte beim Arbeitsamt: ... des Arbeitslosengeldes, der durch eigenes Verschulden seinen Arbeitsplatz verloren hat. Darunter kann unter Umständen auch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen. Ferner kann eine Sperre erhalten, wer bei Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch das Arbeitsamt ohne ausreichenden Grund diese Stelle ablehnt. Zunächst müßte man gegen den Bescheid, der eine Sperre anordnet Widerspruch einlegen. Ändert die Behörde ihre Meinung diesbezüglich nicht, steht der Weg zu den Sozialgerichten offen.
Lohnt sich für mich als Bewerber der ... [weiter]
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