
Mehr zum Thema Rechte als Bewerber: ... keinesfalls. Auch wenn sich viele Bewerber so vorkommen mögen, dass sie hilflos in der Hand des potentiellen neuen Arbeitgebers liegen, weil sie ja um einen Arbeitsplatz kämpfen. Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber natürlich nach seinem Ermessen einen Bewerber einstellen darf. Das bedeutet, man kann nicht etwa auf Einstellung ... [weiter]
|