
Mehr zum Thema Ihre Rechte bei einer Job-Zusage: ... Ihres zukünftigen Arbeitgebers wirklich so gut sind, wie sie beim Bewerbungsgespräch in Aussicht gestellt worden sind. Prüfen Sie also genau, ob die mündlich vereinbarten Konditionen hinsichtlich Gehalt und Überstundenabgeltung auch im Arbeitsvertrag enthalten sind. Fallen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht gleich um den Hals wenn er Ihnen bei einer Fünftage-Woche zwanzig Tage Urlaub gewährt. ... [weiter]
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