
Mehr zum Thema Scheinselbständigkeit & Recht: ... hinaus obliegt es seiner eigenen Verantwortung, für Kranken- und Pflegeversicherung zu sorgen.
Bin ich als -freier Mitarbeiter- ohne Rechte?
Nein, das sind Sie nicht. In vielen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte nach dem mit Ihrem Vertragspartner geschlossenen -Mitarbeitervertrag- oder -Kooperationsvertrag- oder wie diese Verträge auch sonst teilweise bezeichnet werden sowie aus den allgemeinen Gesetzen.
Wer jedoch der Ansicht ist, dass er in Wirklichkeit Arbeitnehmer und nicht -freier Mitarbeiter- ist, der kann vor dem Arbeitsgericht ... [weiter]
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