
Mehr zum Thema Unerlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch: ... Befähigung geben, sind erlaubt.
Tipp:
Es ist im Gespräch immer besser, irgendeine als gar keine Antwort zu geben - auch wenn es eine Notlüge ist. Beantworten Sie eine unzulässige Frage falsch, so hat dies keinerlei Auswirkung auf den Arbeitsvertrag.
Tipp:
Falls bei einem Bewerbungsgespräch unverhältnismäßig viele solcher unzulässigen Fragen gestellt werden, sollten Sie darüber nachdenken, ob die Neugierde des potenziellen Arbeitgebers nicht zu groß ... [weiter]
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