
Mehr zum Thema Unerlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch: ...
Nur Fragen, die unmittelbar bezogen auf die neue Tätigkeit gestellt werden und Aufschluss über den Grad Ihrer beruflichen Befähigung geben, sind erlaubt.
Tipp:
Es ist im Gespräch immer besser, irgendeine als gar keine Antwort zu geben - auch wenn es eine Notlüge ist. Beantworten Sie eine unzulässige ... [weiter]
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